AMTMANN
Im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit waren Amtleute (Vögte, Pfleger) herrschaftliche Beauftragte an der Spitze größerer oder kleinerer Verwaltungsbezirke (Ämter). Im Unterschied zu Amtsträgern älterer Zeit (etwa Ministerialen) wurde ihre Tätigkeit nicht mit einem (Dienst-) Lehen vergütet, vielmehr erhielten sie eine in Geld und Naturalien bestehende Besoldung und können damit als unmittelbare Vorläufer des modernen Beamtentums gelten. K.A.
BAUERNKRIEG
Als Bauernkrieg bezeichnet man den nicht zuletzt unter dem Eindruck der Reformation eskalierten bäuerlichen Widerstand gegen teils intensivierte, teils neuentwickelte Formen der Herrschaft in den Jahren 1524 und 1525. Zentren des Aufstands waren Südwestdeutschland, Mainfranken und Thüringen. In Unterfranken richtete sich die Gewalt vor allem gegen Kirchen und Klöster, erst in zweiter Linie gegen den Adel. Rund um Castell machte im Frühjahr 1525 der sogenannte Taubertäler Haufen von sich reden und fand hier allenthalben großen Zulauf; lokale Herde des bäuerlichen Protests waren Kitzingen, Markt Bibart und Willanzheim. Anfang Juni 1525 wurden die Bauern bei Königshofen an der Tauber und bei Ingolstadt im Ochsenfurter Gau vom Heer des Schwäbischen Bundes vernichtend geschlagen. Die Rache der Sieger war grausam; allein in Kitzingen ließ der Markgraf von Brandenburg-Ansbach sechzig Aufständische blenden. K.A.
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BURG
Die Burg ist der klassische Herrschaftssitz des Mittelalters. Ihre Vor- und Frühformen reichen zurück in prähistorische Zeiten. Der in unseren Landschaften vorkommende Formenreichtum mit den Grundbestandteilen Graben, Mauer, Turm und Palas (Wohngebäude) bildete sich im Laufe des hohen Mittelalters heraus und wurde im späten Mittelalter vielfältig fortentwickelt bis hin zum neuzeitlichen Schloss. In Castell sind noch heute alle Stufen der Entwicklung beispielhaft zu sehen: Die frühe Abschnittswallanlage auf dem Schlossberg, die beiden zwar nur in Resten erhaltenen, aber schon allein hinsichtlich ihrer Lage eindrucksvollen mittelalterlichen Höhenburgen auf dem Schlossberg und dem Herrenberg sowie das Schloss des 17. Jahrhunderts in der Ortsmitte. Castell ist ein Herrschaftssitz mit mehr als tausendjähriger Tradition. K.A.
CENT
Centen (Zenten) sind hochmittelalterliche überörtliche Gerichtsbezirke, die vor allem in Mainfranken verbreitet waren, darüber hinaus aber auch im Kraichgau, im Odenwald, in der Wetterau und im Mittelrheingebiet. Über ihre Wurzeln ist sich die historische Forschung nicht einig. Zuständig waren die Centen namentlich für die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit (Mord, Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht etc.) sowie im Zusammenhang mit der allgemeinen Friedenswahrung für das Aufgebot der waffenfähigen Männer. Das Centgericht bildeten in der Regel ein vom Centherrn bestellter Centgraf und zwölf Schöffen. Centherren waren Dynasten oder andere Große der Region, die die entsprechenden Befugnisse in Spätmittelalter und Frühneuzeit nicht selten für den Ausbau ihrer Landesherrschaft zu nutzen vermochten. Den Grafen zu Castell, denen die Centen zu Castell am Berg, Burghaslach und zeitweilig bzw. anteilig auch zu Großlangheim, Hellmitzheim und Schwarzach gehörten, ist ein solcher Ausbau im Konflikt mit den Bischöfen von Würzburg nur zum Teil gelungen. K.A.
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DORFLINDE
Die Dorflinde kann in gewissem Sinn als Vorläufer der modernen kommunalen Mehrzweckhallen gelten. In vielen Gemeinden, in denen ein entsprechendes Gebäude fehlte, ersetzte ihr dichtes Blätterdach in Mittelalter und Frühneuzeit die Gerichtslaube und die Ratsstube; obendrein diente sie der Geselligkeit und dem Tanzvergnügen. Um allen diesen Funktionen gerecht zu werden, stand sie gewöhnlich inmitten des Dorfes bei der Kirche. Häufig handelte es sich bei der Dorflinde um eine sogenannte geleitete Linde, deren Zweige über ein Gerüst aus Säulen und Balken gezogen waren, in seltenen Fällen entstanden auf diese Art sogar zwei oder drei Etagen. Verbreitet sind die Dorf- bzw. Gerichtslinden vor allem in Franken, Thüringen, Hessen und Südwestdeutschland. Neuenstadt am Kocher hieß ehedem Neuenstadt an der Linde – so beeindruckend und berühmt war die noch heutigentags sehenswerte Lindenanlage vor dem oberen Tor dieser kleinen Stadt. K.A.
DORFORDNUNG
Die Dorfordnung regelte das alltägliche Leben in der Gemeinde. Im Mittelalter entstand sie durch die jedes Jahr seitens der Herrschaft erfragte und seitens des Gerichts und der Gemeinde vorgenommene Weisung des hergebrachten, im Dorf tatsächlich gelebten Rechts (Weistum, Offnung). Infolge der Rezeption des römischen Rechts und der mit ihr einhergehenden herrschaftlichen Verdichtung wurde das ältere Weistumsrecht seit dem 16. Jahrhundert zunehmend durch neues, seitens der Herrschaft aus eigener Machtvollkommenheit gesetztes Recht verdrängt. Die nicht zuletzt seit dem Bauernkrieg erlassenen Dorfordnungen neuen Stils fragten nicht mehr viel nach bestehenden älteren Gewohnheiten, sondern verfügten kurzerhand, was am Ort als Recht gelten sollte: von der Gemeindeverfassung über die Anstellung von Gemeindebediensteten, die Aufnahme von Neubürgern, den Feuerschutz, den Unterhalt von Wegen und Stegen, den Weinausschank bis hin zum sonn- und feiertäglichen Kirchgang. K.A.
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FRANKEN
Die Franken waren ein seit der Mitte des 3. Jahrhunderts n. Chr. unter diesem Namen bezeugter, gegen die römische Besatzung gerichteter Zusammenschluss von verschiedenen germanischen Einzelstämmen. Ausgehend vom Niederrhein eroberten sie im Laufe des 5. Jahrhunderts Gallien und drangen vom 6. bis ins 8. Jahrhundert auch in die Landschaften um Rhein und Main vor (Landnahme). Unter Führung ihres Königs Chlodwig aus der Familie der Merowinger, dem es gelang, die konkurrierenden Teilkönige auszuschalten, nahmen die Franken um die Wende vom 5. zum 6. Jahrhundert den christlichen Glauben an. Mitte des 8. Jahrhunderts, als die Dynastie der Merowinger von den Karolingern abgelöst wurde, erstreckte sich ihr Reich vom Atlantik bis an die Saale und von der Nordsee bis ans Mittelmeer. Sogenannte Reihengräber, wie sie bei Kleinlangheim in großer Zahl gefunden wurden, sind für die Bestattungssitten der Franken charakteristisch und im ganzen fränkischen Siedlungsraum verbreitet. K.A.
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FREIHOF
Freihöfe waren dörfliche oder städtische Anwesen in adligem oder geistlichem Besitz. Infolge ihres herrschaftlichen Charakters waren sie von obrigkeitlichen und kommunalen Lasten – Steuern, Abgaben und Diensten – ganz oder teilweise befreit und genossen mitunter auch sonstige Privilegien wie beispielsweise Asylrecht oder einen besonderen Gerichtsstand (Immunität). Gelangte ein Freihof durch Verkauf, Verpfändung oder Verpachtung in bürgerliche oder bäuerliche Hand, konnte er seiner Freiheiten zeitweise oder auf Dauer verlustig gehen. K.A.
Renaissance-Portal des Freihofs in Prichsenstadt
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GELEIT
Das Recht, Reisenden, insbesondere Kaufleuten Schutz (Geleit) zu gewähren, war ursprünglich ein königliches Vorrecht. Im hohen und späten Mittelalter, als die Verkehrswege immer unsicherer wurden, usurpierten viele Fürsten und Grafen das Geleitrecht auch ohne königliche Privilegierung und nutzten es als dynamisches Instrument zur Expansion ihrer Herrschaft (Geleitstraßen). Nicht immer wurde der Schutz von einem Geleitknecht oder einer Geleitmannschaft ausgeübt. Vielfach genügte ein Geleitbrief, den der Reisende käuflich erwarb, um gewissermaßen “Versicherungsschutz” zu genießen. Die Fehdeführung im späten Mittelalter bediente sich häufig des Überfalls im gegnerischen Geleit, aber auch im Geleit Dritter, weil damit stets ein großes Aufsehen verbunden war und der Gegner sowohl politisch als auch wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden konnte. Die Grafen zu Castell hatten das Geleit auf der Straße von Kitzingen bis zur Bubeneiche (Richtung Neustadt an der Aisch) und auf der ganzen Straße von Würzburg nach Bamberg. K.A.
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GOTIK
Als Gotik wird die an die Romanik anschließende Stilepoche bezeichnet, die sich stärker als alle anderen vormodernen Kunstrichtungen von antiken Vorbildern löste. Ihren Ausgang nahm sie im 12. Jahrhundert vom Kernland der französischen Monarchie; ihr Ende fand sie, überwunden durch die Renaissance, im 16. Jahrhundert. Zu den großen Werken der gotischen Architektur gehören in Franken beispielsweise die Abteikirche in Ebrach, die Marienkapelle auf dem Markt in Würzburg, St. Lorenz und die Frauenkirche in Nürnberg sowie die Ritterkapelle in Haßfurt. Auf dem Gebiet der Plastik erreichte die (Spät-) Gotik in Franken ihren letzten Höhepunkt und ihre Vollendung in den Schöpfungen Tilman Riemenschneiders († 1531). Die katholische Pfarrkirche St. Nikolaus in Laub birgt eine bedeutende gotische Marienstatue, die vermutlich im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts entstanden ist. K.A.
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GRABLEGE
Burg und Schloss sind die Residenzen der Herrschaft, die Grablege ist die Residenz der ihr im Tod vorangegangenen Generationen. Bei der Grablege – vorzugsweise in Klöstern und Stiftskirchen – pflegte man von alters her mit vielerlei Stiftungen das liturgische Totengedenken (Memoria) für die Angehörigen der Familie. Daneben manifestiert sich, über den mit der Reformation verbundenen Wandel hinaus, in den mit Wappen und sonstigen Standesattributen geschmückten Denkmälern der Ahnenstolz und Herrschaftsanspruch des Adels. Die ältesten Grablegen des Hauses Castell bestanden bei den Zisterziensern in Ebrach, den Karmeliten auf der Vogelsburg und den Augustiner-Chorherren in Birklingen; eine Grablege bei den Benediktinern in Schwarzach ist nur unsicher bezeugt. K.A.
Graf Friedrich zu Castell starb 1325 als fünfjähriges Kind.
Seine Grabplatte zeigt ihn mit Hunden und Vögeln spielend.
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GRAFEN
Zur Zeit der Karolinger waren Grafen hohe königliche Amtsträger, zuständig für das Heeresaufgebot und die Friedenswahrung. Ihre Amtsgewalt (comitatus, Grafschaft) war sowohl auf Regionen mit Königsgut (einzelne oder mehrere Gaue) als auch auf entsprechende Personenverbände bezogen. Mit der Zeit wurde das Amt des Grafen in vornehmen Familien erblich, und schließlich geriet auch die Amtsbezeichnung zu einem erblichen, von allen Familienangehörigen geführten Titel. Im Mittelalter bildeten die Grafen zusammen mit den edelfreien Herren einen gemeinsamen Stand zwischen den Fürsten einerseits und den Ministerialen bzw. Ritteradligen andererseits; es lag daher nahe, dass Edelherren, die über besonders große Herrschaften geboten, den Grafentitel für sich reklamierten. So auch die Casteller, die seit dem 11. Jahrhundert als edelfreie Herren und seit 1202 als Grafen bezeugt sind. Rüdenhausen freilich ist kein alter Grafensitz. Bis ins 16. Jahrhundert saßen dort Castell’sche Lehnsleute. Erst seit 1597 ist es gräfliche Residenz. K.A.
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HANDLOHN
Handlohn (Laudemium, Ehrschatz, Fall etc.) ist eine Besitzwechselabgabe, die in Mittelalter und Frühneuzeit bei der Veräußerung von Zins- und Pachtgütern fällig wurde und das Einverständnis der Herrschaft mit dem vorgenommenen Wechsel honorierte. Diese Abgabe unter Lebenden findet ihre Entsprechung in dem beim Tod eines Hintersassen fälligen Besthaupt (Sterbfall). In der Grunderwerbs- und der Erbschaftssteuer leben Handlohn und Sterbfall bis heute fort. K.A.
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HOFÄMTER
Die vier Ämter des Truchsessen, des Kämmerers, des Schenken und des Marschalls wurden im Mittelalter an den Höfen des Königs, der Fürsten und bedeutender Grafen von adligen Herren und Ministerialen als Ehrenämter versehen. Ihren Ursprung haben sie in den germanischen Hausämtern, und entsprechend erstreckten sich ihre Kompetenzen auf die herrschaftliche Tafel (Truchseß), die Wohnung (Kämmerer), den Keller (Schenk) und den Pferde- bzw. Marstall (Marschall). Im hohen Mittelalter wurden die Hofämter in Verbindung mit den zu ihnen gehörigen Amtslehen erblich, und nicht selten entwickelte sich die Amtsbezeichnung zu einem Teil des Familiennamens; erinnert sei beispielsweise an die Truchsessen von Wetzhausen, die Schenken von Limpurg oder die Marschalken von Ostheim. Die Ritter von Nordheim bekleideten im 13. Jahrhundert das Marschallamt am Hof der Grafen zu Castell. K.A.
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KARTÄUSER
Der Orden der Kartäuser nahm seinen Ausgang von der 1084 durch den Heiligen Bruno von Köln gegründeten Einsiedelei Grande Chartreuse (Kartause) bei Grenoble. Die 1127 auf der Grundlage der Benediktus-Regel verfaßte Ordensregel der Kartäuser ist stark eremitisch geprägt; sie verlangt strengste Askese, Verzicht auf Fleischgenuss und – mit Ausnahme weniger Wochenstunden und des Gottesdienstes – striktes Schweigen. Dementsprechend beteiligt sich der Orden weder an der Seelsorge noch am karitativen Dienst. Kartäusermönche leben in einzelnen Häuschen mit kleinen Gärten; mithin stellen ihre Klöster im Grunde Ansammlungen von Eremitagen dar. Die Ordenstracht ist weiß. In Deutschland fanden die Kartäuser vor allem im 14. Jahrhundert stärkere Verbreitung. Im Bistum Würzburg gab es sogenannte Kartausen unter anderem in Grünau im Spessart (1328), in Tückelhausen bei Ochsenfurt (1351) und – gegründet durch Erkinger von Seinsheim und seiner Gemahlin Anna von Bibra – in Astheim bei Volkach (1409). K.A.
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KIRCHENBURG
Kirchenburgen – in Franken und Südwestdeutschland sollte man eher von befestigten Kirchhöfen oder Gadenkirchhöfen sprechen – sind vor allem ein Phänomen des an Fehden reichen Hoch- und Spätmittelalters. Sie dienten nicht der Herrschaft, sondern der Gemeinde, indem sie den Dorfbewohnern in Kriegszeiten eine Zuflucht für ihre Habe und ihr Vieh boten. Allerdings setzte die Befestigung von Kirchhöfen herrschaftlichen Konsens voraus. Der Turm der gewöhnlich frei in der Mitte stehenden Kirche erfüllte gewissermaßen die Funktion des Bergfrieds; die Mauer war bisweilen mit kleineren (Eck-) Türmen bewehrt, stets gab es ein besonderes Torhaus. Die innen an die Mauer angebauten Häuser und Keller (Gaden) dienten nicht zu Wohnzwecken, sondern als Speicher, auch in friedlicheren Zeiten. K.A.
Kirchenburg Mönchsondheim
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KIRCHENPATRONAT
Das Patronatsrecht ist die Befugnis von Stiftern bzw. Eigenkirchenherrn, über die Besetzung der von ihnen geschaffenen geistlichen Pfründen zu entscheiden. Durch die Jahrhunderte war es ein frei handelbares, besonders prestigeträchtiges Herrschaftsrecht. Der Patronatsherr, dem im Gottesdienst ein privilegierter Platz zukam (Herrschaftsstuhl), führte die Aufsicht über die Verwaltung des Kirchenvermögens, hatte aber in der Regel auch die Pflicht, die Baulast für Kirche und Pfarrhaus zu tragen. Über das Bekenntnis der Kirchengemeinde konnte er nach der Reformation aber nur dann entscheiden, wenn er zu-gleich Inhaber der Orts- bzw. Landesherrschaft war. Die Grafen zu Castell verfügten am Ende des Mittelalters über Patronatsrechte in mehr als einem Dutzend Orten, darunter in Castell, Wiesentheid, Großlangheim und Volkach. K.A.
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KLOSTERSTIFTUNG
Die Stiftung und materielle Ausstattung von Klöstern war im Mittelalter beim Adel und anderen Großen weit verbreitet. Sie stellte eine Ausdrucksform der Frömmigkeit dar und geschah in Sorge um das eigene Seelenheil, aber auch um das Seelenheil von Familienangehörigen und Vorfahren. In der Regel oblag dem Stifter (und seinen Erben) die Vogtei über den von ihm gegründeten Konvent. Nach seinem Tod hatte er Anspruch auf ein Begräbnis in der Klosterkirche und auf liturgisches Totengedenken für ewige Zeiten (Memoria, Anniversarium, Jahrzeit). Häufig wurde er vor dem Altar, in der Achse des Kirchenschiffs bestattet (Stiftergrab), d.h. in unmittelbarer Nähe des täglichen gottesdienstlichen Geschehens. Neben solchen frommen Intentionen sind die sozialen nicht zu vergessen, dienten doch namentlich Frauenklöster auch dazu, den unverheirateten Töchtern des Adels eine standesgemäße und gottgefällige Versorgung zu ermöglichen. K.A.
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KLOSTERVOGTEI
Der Vogt eines Klosters – häufig der Familie des Stifters entstammend – war der weltliche Schützer und Schirmer der Mönchs- oder Nonnengemeinschaft. Er hatte sie gegen Angriffe von außen zu verteidigen. Nach innen (Immunitätsbereich) oblag ihm die Exekution der Herrschaft gegenüber den klösterlichen Hintersassen. Aus diesen Funktionen flossen ihm vielfältige Einkünfte zu, so dass er nicht selten der eigentliche Herr des Klosterguts war. Für die Klöster bedeutete die Vogtei zumeist eine drückende Belastung und eine schleichende Erosion ihrer Besitz- und Herrschaftsrechte. Die Grafen zu Castell hatten Vogteirechte über die Abtei Münsterschwarzach sowie über Güter des Würzburger Stifts St. Haug in Gramschatz. K.A.
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LEHEN
Als Lehen (feudum, beneficium) bezeichnet man den Besitz, den ein Herr dem Gefolgsmann überließ, dessen Dienste er in Anspruch nahm. Von derartigen (Vasallen-) Lehen wurde kein Zins und keine Pacht entrichtet, vielmehr schuldete der Lehnsmann seinem Herrn als Gegenleistung umfassende Treue, war verpflichtet, ihm mit Tat und Rat zu dienen. Lehen, die aus Grundbesitz, Burgen, Herrschaftsrechten und allerlei Nutzungen bestehen konnten, waren in der Regel im Mannesstamm erblich (Mannlehen). Jedesmal, wenn der Herr (Herrnfall) oder der Lehnsmann (Mannfall) verstorben war, musste das Lehen von den Erben neu verliehen bzw. empfangen werden (Belehnung). Starb der Mannesstamm eines Lehnsmannes aus, fiel das Lehen dem Herrn heim (Heimfall) und konnte von diesem einbehalten oder anderweitig neu verliehen werden. Die Grafen zu Castell geboten im Mittelalter über einen sehr großen Lehnhof, zu dem viele namhafte fränkische Adelsgeschlechter gehörten. K.A.
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MAINZOLL
Die Befugnis, Zölle zu erheben, zählte ursprünglich zu den Vorrechten des Königs. Im hohen und späten Mittelalter wurden Zollstätten teils aufgrund königlicher Verleihung, teils aufgrund bloßer Usurpation an allen regional und überregional einigermaßen bedeutenden Verkehrswegen errichtet, sowohl an Straßen als auch an schiffbaren Flüssen. Dabei entstand eine wahre Anarchie von Binnenzöllen, bei denen es sich oft um kaum verhüllten Straßenraub handelte. Beteiligt waren daran Herrschaftsträger aller Stände, denn auf diese Art ließen sich beträchtliche Einkünfte erzielen. Die Grafen zu Castell erhoben zeitweilig königlich privilegierte Zölle an den Straßen in Markt Einersheim, Oberlaimbach, Gerlachsheim und Distelhausen sowie am Main bei Marktbreit. K.A.
Kran in Marktbreit
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MARKTRECHT
Märkte waren von altersher wesentlicher Bestandteil und Merkmal städtischen Wirtschaftslebens, nicht selten hatten sie überhaupt erst die Entstehung von Städten zur Folge. Im Hochmittelalter bedurfte ihre Veranstaltung königlicher Privilegierung. Während des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit entstanden Märkte auch in Landgemeinden, mitunter sogar aus wilder Wurzel, d. h. ohne entsprechendes Privileg. Ihren Ursprung konnten sie sowohl örtlichen Bedürfnissen als auch herrschaftlichem Willen verdanken. Dass Graf Linhard zu Castell 1414 bei König Sigmund das Recht erwirkte, in Großlangheim Wochenmärkte und zwei Jahrmärkte zu veranstalten, zeugt von der Zentralität des Orts und von seiner Bedeutung für das Haus Castell. K.A.
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MATTONEN
Als Mattonen bezeichnet die historische Forschung eine Familie karolingerzeitlicher Grafen, deren Vertreter vom 8. bis ins 10. Jahrhundert in Franken und Thüringen urkundlich vielfach bezeugt sind, nicht zuletzt als Inhaber von großem Grundbesitz und Herrschaftsrechten in der Region zwischen Main und Steigerwald. Der Familie der Mattonen entstammten Karls des Großen Gemahlin Fastrada († 794), ein Würzburger Bischof des späten 8. Jahrhunderts und der Stifter des Bene-diktinerklosters Megingauds-hausen (vermutlich bei Ober-laimbach), das schließlich nach Münsterschwarzach verlegt wurde. Aus der Tatsache, dass die Grafen zu Castell an mehreren Orten – u.a. in Gerlachshausen – als Besitz- und Rechts-nachfolger der Mattonen in Erscheinung treten, glaubt man seit langem, auf ihre unmittelbare Abstammung von den Mattonen schließen zu dürfen. Im weiteren Sinn ist dies durchaus wahrscheinlich, im engeren Sinn des Mannesstamms jedoch eher zweifelhaft. K.A.
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MINISTERIALIEN
Ministerialen waren ursprünglich Unfreie, die im Umkreis des Königs sowie weltlicher und geistlicher Großer zu Hof-, Kriegs- und Verwaltungsdiensten herangezogen wurden. Durch ihre Herrennähe, die Ausübung von (delegierter) Herrschaft und den Besitz erblicher (Dienst-) Lehen gelang es ihnen, sich im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts zunächst sozial und bald auch rechtlich zu emanzipieren. Vor allem aber ermöglichte ihnen die Teilhabe am Rittertum und seiner Kultur, sich als eigener Geburtsstand zwischen Bauern und Adel zu etablieren – als Ritter- bzw. Niederadel. Die Mehrzahl der bis heute blühenden freiherrlichen und gräflichen Familien ist ministerialischen Ursprungs. Nicht so die altfreien Grafen zu Castell, die ihrerseits ein zahlreiches ministerialisches Gefolge hatten, darunter die Vorfahren namhafter fränkischer Adelsgeschlechter. K.A.
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MÜNZRECHT
Das Recht, Münzen zu prägen, war ursprünglich dem König vorbehalten, wurde aber von diesem bereits im hohen Mittelalter an viele Herrschaftsträger verliehen. Die Folge waren eine starke Zersplitterung des Münzwesens und beträchtliche qualitative Unterschiede bei den jeweils umlaufenden Geldsorten. Weil es sich bei der Münzprägung um ein sehr einträgliches Geschäft handelte (Schlagschatz), war das diesbezügliche Recht allseits sehr begehrt, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Besitz einer Münzstätte als Attribut der Landesherrschaft galt. So ist es nur folgerichtig, wenn die Grafen zu Castell 1398 von König Wenzel ein Privileg erlangten, das ihnen erlaubte, in ihrer Stadt Volkach Heller und Pfennige entsprechend landesüblichem Gepräge zu schlagen. Allerdings machten sie von diesem Recht nur wenig Gebrauch, denn infolge der Dominanz der Würzburger Bischöfe und ihres Geldes im ganzen mainfränkischen Bereich gab es für Casteller Münzen kaum einen Bedarf. K.A.
König Wenzel verleiht dem Grafen Wilhelm zu Castell das Recht, “in seiner stat zu Volkach eyne cleine muncze von pfennygen und hallern” einzurichten. (24. Juli 1398).
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OBERSCHENKENAMT
Der Schenk – oder wie er landläufig genannt wird: Mundschenk – gehört neben dem Truchsessen, dem Kämmerer und dem Marschall zum Kreis der am Königshof und nach dessen Vorbild auch an den Höfen von Fürsten bestehenden klassischen Hofämter. Er war dafür zuständig, die herrschaftliche Tafel mit Wein zu versorgen. An allen größeren Höfen gab es neben den zum täglichen Gesinde gehörigen Schenken entsprechende Ehrenämter, die adligen Familien als erbliche Lehen übertragen waren und nur zu besonderen Anlässen versehen wurden. So bekleideten am Hof der Würzburger Bischöfe die Herren von Grumbach das erbliche Unterschenkenamt und die Grafen zu Castell jahrhundertelang das Oberschenkenamt. In dieser Funktion traten sie namentlich beim Regierungsantritt eines neuen Bischofs in Erscheinung. Zur Ausstattung des Würzburger Oberschenkenamts gehörten unter anderem Güter und Rechte in Feuerbach, Estenfeld und Kürnach. K.A.
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ORTSVOGTEI
Ortsvogtei ist die in der Regel auf das Dorf und seine Gemarkung bezogene Herrschaft. Entwickelt hat sie sich im Übergang vom hohen zum späten Mittelalter nach der Auflösung der alten, einheitlichen Grundherrschaft im Zuge der Herausbildung des Haufendorfes mit Gewannflurverfassung und genossenschaftlich genutzter Allmende. Dem Ortsherrn bzw. Vogt oblag die Friedenswahrung sowohl nach innen wie nach außen. Zu diesem Zweck war er befugt, zu gebieten und zu verbieten, d.h. Ordnungen für das Dorf zu erlassen und durchzusetzen; zumeist war er auch Herr des örtlichen Gerichts. Sein Vertreter im Gericht und in allen anderen Angelegenheiten der Dorfgemeinde war der Schultheiß. Erlebt wurde die Ortsherrschaft nicht zuletzt in der Erhebung allgemeiner Steuern (Bede), im Anspruch auf Frondienste und Herbergsrecht sowie in den von allen Häusern geschuldeten Anerkennungsabgaben. K.A.
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RATHAUS
Dem Ursprung nach sind Rathäuser, ebenso wie das in ihnen zum Ausdruck gebrachte kommunale Selbstbewusstsein, der städtischen Sphäre zuzurechnen. Im ländlichen Bereich nimmt ihre Zahl erst im Laufe der frühen Neuzeit langsam zu, jedoch bleiben Rathäuser in Dörfern noch auf lange Sicht die Ausnahme. Ihre Funktion als Ort der Versammlung, Beratung, Verwaltung und Rechtspflege erfüllten ansonsten gewöhnlich der Kirchhof, das Kirchenportal oder die Dorflinde; infolge dieser Tradition hatten Rathäuser vielfach halboffene Gerichtslauben im Erdgeschoß. Das sich im Stil der Renaissance präsentierende Rathaus des Markts Obernbreit gibt Zeugnis von dem schon am Ende des Mittelalters bestehenden Wohlstand dieser dörflichen Gemeinde und der anspruchsvollen Selbsteinschätzung ihrer Bürger. K.A.
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REICHSLEHEN
Reichslehen waren Lehen, die vom König, dem obersten Lehnsherrn im Reich, selbst vergeben wurden. Für den Status und das Selbstverständnis sowohl des Grafen- und Dynastenadels als auch des Ritter- bzw. Niederadels waren sie insofern von besonderer Bedeutung, als sie ein unmittelbares Verhältnis zu König und Reich begründeten und damit ihren Inhabern nicht allein zu höherem Prestige, sondern auch zu relativer Eigenständigkeit gegenüber Fürsten und anderen Großen verhalfen. Reichslehen im Besitz der Grafen zu Castell waren die Cent am Berg zu Castell, das Geleit von Kitzingen bis zur Bubeneiche, Zollrechte zu Markt Einersheim, Oberlaimbach und Marktbreit sowie ein Wildbannim Steigerwald. K.A.
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RITTER
Dem Wortsinn nach ist der Ritter ein berittener Krieger. Als solcher überragt er das Heer der Fußtruppen schon allein physisch. Hinzu kommt sein sozialer Vorrang, der sich aus den für die Haltung und Ausrüstung eines kriegstauglichen Pferds notwendigen ökonomischen Ressourcen (Großgrundbesitz) ergibt. In der Verbindung von älterem Gefolgschaftswesen (Lehen), Ministerialität und höfischer Kultur (Artusdichtung, Minnesang) entstand aus dem Reiterkriegertum im hohen Mittelalter das Rittertum. Die Ritterwürde war zunächst personengebunden, jedoch etablierten sich die Ritter und ihre (noch) nicht zu Rittern geschlagenen Nachkommen (Edelknechte) im Laufe des späten Mittelalters als eigener Geburtsstand (niederer bzw. Ritteradel). Zu diesem ritterbürtigen Adel zählten auch die von Seinsheim und ihre nach Schwarzenberg am Steigerwald benannte Linie, die auf dem Wässerndorfer Schloss residierten und in der Cyriakus-Kirche am Iffbach die letzte Ruhe fanden. Dort spiegelt sich in ihren wappengeschmückten Grabdenkmälern noch heute ihr ritterliches Standesbewusstsein und ihr Ahnenstolz. K.A.
ROMANIK
Vom romanischen Stil ist in Deutschland die Kunst zur Zeit der salischen und staufischen Kaiser geprägt. Seine Formelemente sind vor allem der römischen, aber auch der byzantinisch-syrischen und der islamischen Kultur entlehnt. Bedeutende Zeugnisse der romanischen Architektur sind die Dome von Speyer und Worms am Rhein, in Franken die Bischofskirchen von Würzburg (nach der Zerstörung von 1945 wiederaufgebaut) und Bamberg. Die Abteikirche von Ebrach wurde im Jahr 1200 in romanischem Stil begonnen und – charakteristisch für den aus Frankreich stammenden Zisterzienserorden – im späten 13. Jahrhundert in gotischen Formen vollendet. Die evangelische Pfarrkirche von Großbirkach (St. Johannes der Täufer) hat einen romanischen Chorturm aus dem 13. Jahrhundert, dessen Untergeschoss sogar ins 12. Jahrhundert zu datieren ist; ihr Chor wurde später gotisch eingewölbt. K.A.
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SCHULTHEIß
Der Schultheiß war im Dorf der Vertreter der Herrschaft. Er hatte den Hörigen bzw. Untertanen ihre Schuld zu heißen, d.h. er war für die Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich. In dieser Funktion ist er nicht zu verwechseln mit dem Bürgermeister (Anwalt, Heimbürge), dem die Interessenvertretung der Gemeinde oblag. In Vertretung der Herrschaft hatte der Schultheiß den Vorsitz im Ortsgericht (Stabhalter); im täglichen Leben überwachte er die Einhaltung des im Dorf geltenden Rechts (Dorfordnung). Nicht selten entstammten Schultheißen der dörflichen Oberschicht, oder es gelang ihnen, sich mittels ihrer Befugnisse in der Oberschicht zu etablieren. K.A.
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SPITAL
Spitäler waren im Mittelalter weit verbreitet, vor allem in Städten, aber auch auf dem Land. Erwachsen aus der christlichen Pflicht zum Dienst am Nächsten, hatten sie die Funktion, Fremde und Pilger zu beherbergen (Elendenherberge) bzw. Kranke und Notleidende aufzunehmen (Siechenhaus). Im Unterschied zu den sogenannten Sonder- oder Feldsiechenhäusern, in denen Menschen mit ansteckenden Krankheiten untergebracht wurden, (das Iphöfer Siechenhaus wird 1345 erwähnt) lagen Spitäler zumeist innerhalb, aber am Rand des Dorfes oder der Stadt. Regelmäßig standen sie mit einer Kirche in Verbindung oder hatten zumindest eine eigene Kapelle, und nicht selten wurden sie von geistlichen Orden betreut, so vor allem vom Deutschen Orden, dem Johanniterorden, den Antonitern und den Hospitalitern. Größere Städte wie Würzburg oder Nürnberg verfügen seit dem späten Mittelalter über eigene Bürgerspitalstiftungen. Die Iphöfer Spitalkirche zu St. Johannes dem Täufer steht in der Tradition der ältesten, auf das Gotteshaus eines Königshofs zurückgehenden Kirche dieser Stadt. K.A.
Tafel zur Erinnerung an die Spitalrenovierung unter Julius Echter
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STADTRECHT
Die Wurzeln des Städtewesens liegen in der Antike, seine rechtliche Ausgestaltung geschah während des hohen Mittelalters. Bei den schier unzähligen landesherrlichen Städten des späten Mittelalters handelt es sich häufig um eine bloße Fortentwicklung des älteren Burgenbaus mit dem Ziel, zeitgemäße Zentralorte für die Verwaltung und das Wirtschaftsleben zu gewinnen. Das “Stadtrecht” verlieh der König in diesen Fällen nicht der jeweiligen Bürgergemeinde, sondern dem Stadtherrn, der sodann die Gemeinde seinerseits in dem Maß privilegierte, wie es ihm für seine Zwecke angebracht erschien. Stets gehörte dazu die Befestigung mit Mauern und Türmen sowie das Recht zur Veranstaltung von Wochen- und Jahrmärkten. Der bürgerlichen Selbstverwaltung blieben zumeist enge Grenzen gezogen. Die Freiheit von Leibeigenschaft war in landesherrlichen Städten keine Selbstverständlichkeit. K.A.
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WAPPEN
Wappen haben ihren Ursprung im Kriegswesen (Waffen). Auf den Schild gemalt, ermöglichten sie in der Schlacht das Erkennen der geharnischten Reiter. Im frühen 12. Jahrhundert aufgekommen, entwickelte sich das Wappen, das ebenso wie der Name von der ganzen Familie geführt wird, rasch zum Standesattribut von Rittertum und Adel, wurde aber auch von kirchlichen Institutionen, städtischen Gemeinwesen und der bürgerlichen Oberschicht übernommen. Als Faustregel kann gelten, dass ein Wappen umso älter ist, je einfacher sein Bild sich darstellt. In Spätmittelalter und Frühneuzeit entfaltete das Wappenwesen (Heraldik) namentlich in Kreisen des Adels eine reiche Blüte. Wappen wurden auf Grabdenkmälern, in Gewölben, über Toreinfahrten, an Bauwerken, kurz: überall dort angebracht, wo es galt, Herrschaft, ständischen Anspruch und Ahnenstolz zu demonstrieren. Die evangelische Pfarrkirche in Altenschönbach birgt eine große Zahl wappengeschmückter Grabdenkmäler; ihre Holzdecke (1604) ist mit 64 Wappen bemalt, in denen sich das verwandtschaftliche Netzwerk der freiherrlichen Familie von Crailsheim eindrucksvoll spiegelt. K.A.
Holzdecke in der ev. Pfarrkirche Altenschönbach mit 64 Wappen fränkischer Adelsgeschlechter.
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WILDBANN
Ein Wildbann bezeichnete einen Bezirk, in dem durch königliche Schenkung oder Verleihung die jagdliche Nutzung für Dritte verboten oder eingeschränkt wurde. Das Recht der hohen Jagd beschränkte sich in den Wildbannbezirken, die häufig eine enorme Ausdehnung hatten, auf Rot- und Schwarzwild, konnte sich aber auch auf Rehwild, Bären, Wölfe, Falken, Auer- und Birkwild erstrecken. Im Zuge der Wildbannverleihungen der deutschen Könige zwischen dem frühen 9. und dem späten 11. Jahrhundert schenkte Kaiser Heinrich II. 1023 auch dem Würzburger Bischof Meginhard I. den Wildbann auf dem Steigerwald, den Würzburg in den folgenden Jahrhunderten selbst ausübte oder teilweise an Lehensleute weitergab. Die Grafen zu Castell erhielten ihre Wildbannbezirke im Kitzinger Forst, im südwestlichen Steigerwald und anderen Gebieten teils vom Reich, teils von den Bischöfen von Würzburg und Bamberg zu Lehen. Erst mit den modernen bayerischen Jagdgesetzen von 1848/50 wurden die Jagdrechte auf fremdem Grund und Boden, wie sie die alten Wildbannbezirke darstellten, ersatzlos abgeschafft. J.D.
Die nach Süden ausgerichtete Casteller Wildbannkarte (1497/1629) zeigt neben den alten Castell’schen Jagdbezirken um Castell vor allem den 1412 von den Herren von Hohenlohe ererbten Wildbann der Herrschaft Speckfeld.
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WÜSTUNG
Das hohe Mittelalter war gekennzeichnet von Bevölkerungswachstum und Landesausbau. Die damals allenthalben vorangetriebene Rodung spiegelt sich noch heute in den Namen vieler Orte, wie beispielsweise in Greuth oder Neuses. Das späte Mittelalter war dagegen eine Zeit der demographischen Stagnation und des Siedlungsrückgangs, keineswegs allein infolge der Pest, sondern auch aufgrund von Landflucht und allgemeinem Unfrieden. Überall wurden Orte aufgegeben, sei es, dass sie auf wenig ertragreichem Boden gegründet, sei es, dass sie einem Krieg zum Opfer gefallen waren; ihre Bewohner zogen in benachbarte Dörfer oder Städte. Von derartigen Dorfwüstungen sind die in der Regel weniger auffälligen Flurwüstungen zu unterscheiden, wie sie etwa in dem Namen Wüstenfelden zum Ausdruck kommen. In Rehweiler ist ein während des späten Mittelalters wüstgefallener Ort im 18. Jahrhundert neubesiedelt worden. K.A.
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Seiner alttestamentlichen Begründung entsprechend, war der Zehnt ursprünglich eine für den Unterhalt von Kirchen und Klerus bestimmte Abgabe. Durch Verkauf, Verlehnung und andere Wege der Entfremdung ging sein kirchlicher Bezug aber schon im Laufe des hohen Mittelalters verloren. Unterschieden wurden grundsätzlich der Groß- oder Fruchtzehnt und der Kleinzehnt: zum einen gehörten Getreide (Roggen, Dinkel, Hafer, Wintergerste) und Wein, zum anderen Garten- und sonstige Gewächse wie Sommergerste, Rüben, Erbsen, Linsen, Bohnen, Hanf, Flachs, Kraut, Zwiebeln und Obst sowie der sogenannte Blutzehnt aus den Erträgen der Viehzucht. In ausgesprochenen Weinbaugebieten wurde der Weinzehnt nicht selten unabhängig vom Fruchtzehnt erhoben. K.A.
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ZISTERZIENSER
Die Zisterzienser sind ein reformierter Zweig der Benediktiner, gegründet 1098 im burgundischen Citeaux durch Robert von Molesme und zur Blüte befördert im 12. Jahrhundert durch Bernhard von Clairvaux. Ihre Regel ist die des Heiligen Benedikt, ergänzt durch die Vorschriften der sogenannten Charta caritatis (1119). Der straff organisierte Orden verzichtete ursprünglich auf viele bei den Benediktinern üblich gewordene Erleichterungen; von seinen Angehörigen verlangte er ein Leben von eigener Hände Arbeit, mit seinen Klöstern suchte er die Einsamkeit, legte Wert auf schlichte Bauformen und lehnte die herkömmliche Klostervogtei ab. Allerdings ließ auch bei den Zisterziensern solche Strenge bald nach. Ebrach im Steigerwald, gegründet 1127, war das erste Zisterzienserkloster östlich des Rheins; von ihm gingen 1141 die Gründungen in Heilsbronn und Langheim sowie 1158 in Bildhausen aus. Zisterziensische Frauenklöster im Umkreis der Grafschaft Castell bestanden in Himmelspforten (1231), Maidbronn (1232), Heiligenthal (1233/34) und Kürnach bei Würzburg (1292) sowie in Mariaburghausen (1237/43) bei Haßfurt. K.A.
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